Die Europäische Kommission hat 2007 zum "Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle" erklärt im Rahmen eines Konzepts zur Förderung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU. Das Europäische Jahr ist Herzstück einer Rahmenstrategie, mit der Diskriminierung wirksam bekämpft, die Vielfalt als positiver Wert vermittelt und Chancengleichheit für alle gefördert werden soll. Die Geschlechterdimension wird in diesem Kontext des Europäischen Jahres und der Antidiskriminierungsstrategie als eine zentrale Dimension behandelt.
Der Europäische Gerichtshof hat vier Mitgliedstaaten (Österreich, Finnland, Deutschland und Luxemburg) wegen unzureichender Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsvorschriften verurteilt. Die Konsequenzen für Organisationen innerhalb der EU für die unzureichende Umsetzung unter anderem der Gender Mainstreaming Strategie wird sich in der Zukunft verschärfen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das eine Umsetzung von vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien sicherstellen soll, ist am 18. August 2006 in Kraft getreten.
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, unter anderem Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts zu verhindern oder zu beseitigen.
Der Schutz vor Diskriminierung auch aufgrund des Geschlechts in Beschäftigung und Beruf ist entsprechend den Richtlinienvorgaben der Schwerpunkt des AGG.
Organisationen sind also von rechtlicher Seite mit einigen Veränderungen, die sie direkt oder indirekt betreffen, konfrontiert. Es entstehen neue Pflichten, Haftungsrisiken und Entschädigungsansprüche. Diese Änderungen betreffen die Schutz-, Organisations- und Maßnahmenpflichten der Arbeitgeber, die Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitgebers, die Entschädigungsansprüche, auch einstweilige Verfügungsverfahren und nicht zuletzt das Beschwerde- und Leistungsverweigerungsrecht der Arbeitnehmer.
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